(1) Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Aufnahmen.
(2) Das Brautpaar erhält ein zeitlich unbegrenztes, privates Nutzungsrecht an den finalen Filmen und Fotos.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Messen, Portfolio) zu verwenden.
(4) Das Brautpaar darf die erstellten Filme nicht eigenständig bearbeiten, kürzen oder neu vertonen.
(5) Das Erstellen von kurzen Ausschnitten (z. B. 9:16-Clips) für private Social-Media-Zwecke ist gestattet, sofern:
– der Stil und die Bildsprache erhalten bleiben,
– keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden, und
– der Instagram-Account @zeitversprechen eindeutig markiert wird.